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UN-Artenschutzkonferenz - Montreal 2022

UN-Artenschutzkonferenz – Ziele und Erwartungen

Die UN-Artenschutzkonferenz findet derzeit vom 7. bis 19. Dezember in Montreal (Kanada) statt. Ein wesentliches Ziel für den Artenschutz ist es, dass 30 Prozent der Fläche an Land und im Meer bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Hierzu sollen sich alle teilnehmenden Staaten weltweit verpflichten, um die Biodiversität zu stärken.

Die Konferenz in Montreal

Die derzeit laufende Konferenz oder auch „15. Weltnaturgipfel“ genannt (CBD COP15) war bereits für 2020 in China geplant. Auf Grund der Corona-Pandemie damals ergaben sich zeitliche Verschiebungen und eine Zweiteilung der Konferenz. Der Vorsitz blieb aber bei China. 

Der erste Teil fand letzten Herbst im Wesentlichen online in Kunming statt. Zwischenzeitlich tagte eine Reihe von Gremien zur Vorbereitung der derzeitigen Konferenz. Montreal als Sitz des Sekretariats der CBD erklärte sich bereit, die gerade stattfindende Konferenz auszurichten.  An der „Convention on Biological Diversity“ (CBD) – so die offizielle Bezeichnung – nehmen 196 Vertragsstaaten teil. Generelles Ziel ist die „Biodiversität“ zu schützen und zu verbessern. Dies soll mit dem 30 Prozent Schutzziel erreicht werden.

Aichi-Ziele (2010) auf der COP 10

Bereits 2010 haben die Vertragsstaaten der CBD in der Provinz „Aichi“ in Japan einen „Strategischen Plan“ für die biologische Vielfalt bis 2020 vereinbart. Dieser Plan beinhaltet u.a. die Reduzierung der Belastungen der biologischen Vielfalt, die Renaturierung von Ökosystemen und die Nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen. Diesem Plan liegt die Vision „Leben im Einklang mit der Natur“ zugrunde. Als konkrete Ziele vereinbarten die Teilnehmerstaaten damals die Ausdehnung der Schutzgebiete zu Lande auf 17% der Fläche und zu Wasser auf 10%.

Zusammenfassend ist leider festzustellen, dass alle Ziele bis 2020 im Wesentlichen verfehlt wurde.

Der Standpunkt Europas

Die Verhandlungen führt die tschechische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Europäischen Union und unterstützt durch die Mitgliedsstaaten. Die Festlegung des Europäischen Mandats erfolgte im Oktober dieses Jahres. Es unterstützt die allgemeine Zielsetzung der 30 Prozent Inschutzstellung von naturbelassenen Flächen an Land und zur See.


Meinung

Neben den fachlichen Zielsetzungen zum Arten- und Biotopschutz werden sicher auch die finanzielle Absicherung der geplanten Maßnahmen eine bedeutende Rolle spielen. Es ist wichtig, naturbelassene Flächen für Arten- und Biotopschutz von menschlicher Nutzung frei zu halten. Diese Zielsetzung darf aber nicht dazu führen, dass dafür in anderen Ländern eine verstärkte Nutzung von Landfläche für die Lebensmittelproduktion und Ressourcenentnahme entsteht. Dies wäre nur eine Verlagerung des Problems in andere Länder – sozusagen eine moderne Form des Kolonialismus.

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