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Neues Solarspitzengesetz 

Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar ein neues Solarspitzengesetz beschlossen. Auslöser war die Tatsache, dass an sonnigen Tagen immer öfter mehr Strom ins Stromnetz eingespeist wurde, als verbraucht wurde. Die Preise an den Strombörsen rutschten ins Negative. Dennoch erhielten die PV-Besitzer die garantierte Einspeisevergütung.

Ziel des Gesetzes ist es also, die Erzeugungsspitzen bei Solaranlagen zu vermeiden. Diese sind nämlich teuer für die Allgemeinheit. Gleichzeitig soll die Netzauslastung nicht noch mehr steigen. Manche Unternehmen warnten sogar davor, dass „regionale Netze“ überlastet werden könnten bis hin zu einem Blackout.

Die wichtigsten Änderungen des Solarspitzengesetzes

PV-Magazin beschreibt diese kurz: „Die EnWG-Novelle bringt drei zentrale Neuerungen:

  1. Neue PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
  2. Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen. Als Ausgleich werden diese Stunden mit Faktor 0,5 an die EEG-Förderzeit angehängt.
  3. Die Direktvermarktung wird für kleinere Anlagen unter 100 kWp vereinfacht, bleibt aber freiwillig.“

Was bedeutet das Solarspitzengesetz konkret?

Das Solarspitzengesetz gilt nicht für Bestandsanlagen, sondern nur für neue PV-Anlagen ab voraussichtlich 1. März 2025. Für neue PV-Anlagen bedeutet dies (siehe auch die Heizungsbranche):

  • Streichung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen an der Börse.
  • Reduzierte Einspeisung ohne Smart Meter oder Steuerbox.
  • Abregelung von PV-Anlagen bei Gefahr eines Blackouts.
  • Förderung der Direktvermarktung von Strom als Kleinanleger.
  • Flexible Speicherung und Einspeisung künftig am günstigsten.

Finanzielle Auswirkungen für PV-Besitzer

 In 2024 gab es etwa 450 Stunden mit negativen Strompreisen. Dies sind aber meist die Zeiträume, bei denen die größte PV-Einspeisung möglich ist. Somit würde die 60 % – Regelung nach „1Komma5“ einen Verlust von etwa 20 % bewirken. Dieser Verlust kann jedoch durch Verlängerung des EEG-Zuschusses nach den 20 Jahren nominal wieder ausgeglichen werden.

Hierdurch werden der Einbau von Smart Metern bzw. Steuerboxen sinnvoll, um die finanziellen Einbußen gering zu halten. Auch PV-Stromeigennutzung oder Speicherung bei negativen Strompreisen reduzieren die Einbußen.

Meinung

Seit 2012 gab es eine „70 % -Regelung“, die die Einspeisung von PV-Strom auf 70 % der Nennleistung beschränkt hat. Damit sollte die Netzstabilität gewährleistet werden. Auch hatte sie die Auswirkung, dass auch nicht optimal nach Süden ausgelegte PV-Anlagen sich rechnerisch amortisierten. Der „Verlust“ für PV-Anlagenbesitzer betrug etwa 3 – 5 %.

Ende 2022 hat der Wirtschafts- und Klimaminister diese Regelung gekippt. Dies führte auch in Zusammenhang mit dem Boom von neuen Solaranlagen durch höhere Zahlungen für PV-Strom sehr schnell zu immer mehr Stunden mit negativen Strompreisen an der Strombörse und zur Gefahr von Netzüberlastungen. Daher musste ganz dringend zur Jahreswende das Solarspitzengesetz beschlossen werden, um schlimmeres zu verhindern!

Dem Bundeswirtschafts- und Klimaminister wäre ein Weitblick von über zwei Jahren zu wünschen gewesen. Dann hätte sich diese „Hauruck“-Aktion vermeiden lassen. Diese wird nur einen geringen Teil des Problems lösen. Eine Einbruch bei der gewünschten PV-Ausbaudynamik wird in den nächsten 2 bis 3 Jahren unausweichlich sein, da das Vorgehen in den letzten Jahren konzeptionslos war!

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