Die Netzkosten für Strom betragen etwa 20 bis 25 Prozent des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Übertragungsnetzkosten und den Verteilnetzkosten. Während die Übertragungsnetzkosten in den letzten Jahren deutschlandweit angeglichen wurden, schwanken die Verteilnetzkosten jedoch in den einzelnen Regionen sehr stark. So berichtet die Tagesschau am 30.08.2024: „Die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes sollen ab dem kommenden Jahr gerechter verteilt werden. Besonders Menschen in Norddeutschland können nun auf sinkende Strompreise hoffen.“ Also fair geht vor!
Warum die regionalen Unterschiede bei Verteilnetzkosten?
Der „Klimareporter“ schreibt hierzu: „ Netzentgelte werden von den Betreibern regionaler Strom-Verteilnetze dafür berechnet, dass Strom durch ihre Leitungen von den Lieferanten zu den Kunden fließt. Dabei hat jeder der 800 Verteilnetz-Betreiber eine andere Kostenstruktur, die sich zudem mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ändert.
So wurden in dünn besiedelten Gegenden des Nordens und Ostens viele Solar- und Windparks errichtet. Um den dort erzeugten Strom in die Verbrauchszentren transportieren zu können, mussten die Stromnetze ausgebaut werden.
Die Kosten für diesen Ausbau fließen in die Netzentgelte ein. Wo es wenig Stromkunden mit geringem Verbrauch gibt, aber hohe Ausbaukosten entstanden sind, sind die Netzentgelte bisher besonders stark gestiegen. Und damit auch die Strompreise.“
Wie groß ist der Unterschied bei den Netzentgelten?
Die Verteilnetzkosten sind zum Teil sehr unterschiedlich. In einigen Netzgebieten betragen sie bis zu 15 Cent, in anderen liegen sie unter fünf Cent. Auch innerhalb einiger Bundesländer, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass von verschiedenen Seiten auf einen Ausgleich – insbesondere den Energieminister der nördlichen Bundesländer – gesetzt wurde. Dies hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) dann auch in eigener Zuständigkeit in Angriff genommen.
Ablauf des Verfahrens
Die BNetzA legte Ende letzten Jahres ein erstes Reformkonzept vor. Nach mehrstufigen Berechnungsschritten stellte der „Klimareporter“ fest: „Das damit verbundene Wälzungsvolumen wurde jetzt beispielhaft mit 1,55 Milliarden Euro beziffert. Das war schon mehr als doppelt so viel wie noch drei Wochen zuvor. Als Grund nannte die Behörde, dass mittlerweile aktuellere Strukturparameter zur Verfügung standen, mit denen das Wälzungsvolumen erneut abgeschätzt worden sei.
Auch bei den Entlastungen nach Bundesländern ergaben sich Veränderungen. Netzbetreiber in Brandenburg wurden weiterhin mit 381 Millionen Euro am meisten entlastet. Auf den zweiten Platz war nun Bayern mit 345 Millionen Euro vorgerückt, das zuvor noch mit 40 Millionen an fünfter Stelle lag.“
Die BNetzA legte dann in einem Eckpunktepapier zur „sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ die Ausgleichszahlungen fest. Hierbei zeige sich, dass z.B. die bayerischen Verteilnetzbetreiber Bayernwerk mit etwa 20 Prozent und LEW mit etwa 30 Prozent entlastet werden sollten.
Beschluss der BNetzA
Ende August 2024 hat die Beschlusskammer das Festlegungsverfahren mit Beschluss festgelegt. Siehe hierzu den Beschluss. Im Laufe des Oktobers werden dann die konkreten Entlastungssätze für die jeweiligen Netzbetreiber bekannt gegeben. Dies so rechtzeitig, dass die Netzbetreiber dies in ihre Tarife einpreisen können.
Wer bezahlt die fairen Verteilnetzkosten?
Die Gesamtkosten der Ausgleichzahlen werden mit etwa 1,5 Milliarden Euro beziffert. Dieser Betrag wird auf (fast) alle Stromkunden in Deutschland umgelegt. Die Kosten werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert, der durch die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober 2024 veröffentlicht werden soll.
Meinung:
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfordert einen erheblichen Ausbau der Stromnetze. Zum einen die Übertragungsnetze, derer Kosten einheitlich auf (fast) alle Strombezieher gleichmäßig verteilt wird. Zum anderen soll nun ein fairer Ausgleich bei den Verteilnetzbetreibern geschaffen werden (derzeit noch keine Vereinheitlichung). Eine vollständige Vereinheitlichung der Verteilnetzkosten halte ich für keine gute Idee, da dann kein Anreiz für ein wirtschaftliches Verhalten der Verteilnetzbetreiber mehr besteht.
Der jetzt gefundene Mechanismus ist aber notwendig, damit die Kluft zwischen Stadt und Land sich im Strompreis (Netzentgelte) nicht weiter vertieft.
(rm)