Das EU-Parlament hat Ende Februar ihr „Renaturierungsgesetz“ beschlossen. Demnach „sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.“, wie die Pressestelle des Europäischen Parlamentes mitteilt. Begründet wird dies mit Untersuchungen, die davon ausgehen, dass über 80 % der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand sind.
Was besagt das Renaturierungsgesetz im Wesentlichen?
Dieses Gesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten stufenweise bis 2050 erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, „um nahezu alle geschädigten Ökosysteme auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu renaturieren. Alle Arten von Lebensräumen müssen einbezogen werden – darunter Wälder, Moore, Wiesen, Seen, Flüsse und Meere.“ wie „Spektrum“ schreibt. Weiter: „Es gilt ein Stufenplan: Als erste Zielmarke wird festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 in mindestens 30 Prozent der Ökosysteme Maßnahmen angelaufen sind, um sie einen guten Zustand zu bringen; das entspricht etwa 20 Prozent der Gesamtfläche der EU. Bis 2040 müssen die Staaten in 60 Prozent und bis 2050 in 90 Prozent der geschädigten Ökosysteme geeignete Maßnahmen für Renaturierung ergriffen haben.“
Ziel der Renaturierung
Das erklärte Ziel ist, den Verlust von Lebensräumen und der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten zu stoppen und umzukehren. Gleichzeitig werden damit die Vorschläge der „Weltnaturkonferenz“ von Montreal in bindende EU-Gesetze umgesetzt.
Was bedeutet dies für die Land- und Forstwirtschaft?
Auch bestimmte Agrarflächen sind von diesem Renaturierungsgesetz betroffen. Insbesondere landwirtschaftlich genutzte Moorflächen, die wiedervernässt werden sollen (Siehe auch unser Bericht zum Donaumoos). Ebenso sind Äcker betroffen, die nun „diverse Landschaftselemente“, wie Hecken, Gebüsche, Bäume oder kleine Grünlandinseln erhalten sollen. Dies soll der Artenvielfalt dienen.
In diesem Zusammenhang kommt insbesondere von der Landwirtschaft Kritik. Sie befürchtet zusätzliche Bürokratie und Verbote. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, bezeichnet das Trilogergebnis als „schwere Bürde für das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Der Grundansatz des Naturwiederherstellungsgesetzes bleibt eher rückwärtsgewandt und ordnungspolitisch mit weitreichenden Vorgaben und pauschalen Zielen für die Mitgliedsstaaten“, so Krüsken.
Besonders die Indikatoren für den Fortschritt bei den Ökosystemen haben es in sich: “ Maßgebliche Parameter sind der Grünland-Schmetterlingsindex, der Anteil von vielfältigen Landschaftselementen sowie der Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Als Indikator für den Gesamtzustand der Artenvielfalt wird zudem das Vorkommen von üblichen Vogelarten der Agrarlandschaft einbezogen.“
„Notbremse“ für die Landwirtschaft
Agrarheute schreibt hierzu: „Das Gesetz sieht eine Notbremse vor, wie vom Parlament gefordert, sodass Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn sie den Flächenbedarf für eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion für den Verbrauch in der EU stark verringern.“
Finanzierung
Bei der Finanzierung gehen Naturschutzverbände von jährlichen Kosten zwischen 20 und 30 Mrd. Euro aus für den ganzen EU-Raum. Konkrete Vorschläge will die EU-Kommission spätesten in einem Jahr vorlegen. Bis 2027 in der laufenden Finanzperiode sind bereits 100 Mrd. Euro für Biodiversitätsförderung eingeplant.
Meinung
Zweifellos ist ein sorgsamerer Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen wichtig und notwendig. Auch die „Renaturierung“ ist wo immer möglich zu fördern. Daher wird es noch intensive und interessante Diskussionen in den nächsten Jahren bei der Umsetzung vom EU-Recht in nationales Recht geben. Bei der Umsetzung im Bereich der Landwirtschaft ist nicht nur auf die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe zu achten, sondern auch auf die nationale Versorgung mit Lebensmitteln. Es ist der Natur nicht geholfen, wenn in der EU Flächen renaturiert und aus der Produktion genommen werden und dafür Flächen in anderen Kontinenten neu für die Lebensmittelproduktion umgebrochen werden. Auch dies se Landnahme verursacht wieder eine Verschlechterung der globalen Ökobilanz.