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Blühstreifen im Acker

KPV, AKU und ELF im Landkreis München für flexible Ausgleichsmaßnahmen

n einer gemeinsamen Sitzung haben sich die Arbeitskreise Kommunales, Landwirtschaft und Umwelt für eine flexible Anwendung bei Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutzrecht im Landkreis München ausgesprochen. Insbesondere die „Produktionsintegrierte Kompensation“ (PIK) nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bietet einen interessanten Ansatz für Landwirte. Die notwendige Ausgleichsfläche kann bei diesem Ansatz vom Landwirt flexibel auf dessen Fläche verteilt und damit bei Bedarf auch wieder verlagert werden. Bei der bisher praktizierten Ausgleichsfläche wird dem Landwirt die Ausgleichsfläche dauerhaft entzogen und erschwert dem landwirtschaftlichem Familienbetrieb eine nachhaltige Entwicklung für die nächste Generation.

Die Vorteile der PIK erläuterte Stefan Schelle (Fraktionsvorsitzender der CSU im Kreistag München): Ausgleichsmaßnahmen für neue Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen erfordern die die naturschutzfachliche Aufwertung von anderen Flächen. Hierbei sind insbesondere wieder landwirtschaftliche Flächen betroffen. Somit werden der Landwirtschaft doppelt bewirtschaftbare Flächen entzogen. Dies ist ein besonderes Problem in einem Verdichtungsraum wie dem Landkreis München. Die Integration von Leistungen für den Naturschutz in die Produktionsabläufe und -konzepte landwirtschaftlicher Betriebe bietet hierfür eine gute Möglichkeit. Neben den bereits bestehenden Flächenmodellen können flexible Konzepte erstellt werden, um den Erfordernissen der Zukunft gerecht zu werden. Die PIK als Maßnahme in der Bayerischen Kompensationsverordnung (seit 1. September 2014) beschreibt im Detail dies als Möglichkeit der Kompensation. Der Vorteil für die Landwirtschaft und den Naturschutz besteht darin, dass Teile einer größeren landwirtschaftlichen Fläche für den Ausgleich vom Landwirt zur Verfügung gestellt werden. Dies aber auf wechselnden Teilflächen in Form von z.B. extensiven Ackerbau, Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Lerchenfenstern. Die Sicherung der Ausgleichsflächen geschieht durch eine „institutionelle Sicherung“ z.B. durch die Bayerische Kulturlandstiftung.

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