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Landnutzung und CO2

Der Europäische Rat schreibt: „Klimaneutralität wird nicht nur durch Reduzierung der Emissionen erreicht. Der Abbau von CO2 aus der Atmosphäre durch Abscheidung im Boden und in Wäldern trägt ebenfalls dazu bei, die Treibhausgasemissionen der EU insgesamt zu verringern.“

D.h. also, dass Böden und Wälder mehr CO2 aus der Luft aufnehmen sollen als sie derzeit durch Landnutzung für Siedlung, Verkehr und Landwirtschaft abgeben. Ein positiver Beitrag zum Klimaschutz, den die EU verstärken will.

Weiter heißt es: „Der Rat hat sich im Juni 2022 auf eine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung geeinigt, mit der Regeln für die Senkung der Emissionen und den Abbau von CO2 im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) festgelegt werden. Im November 2022 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Verordnung erzielt. Die überarbeitete Verordnung wurde vom Rat im März 2023 förmlich angenommen.“

Konkrete Ziele der EU in „Fit for 55“ bei der Landnutzung

Bisher waren die Ziele für den Nettoabbau von CO2 im Bereich Landnutzung in der EU bei 225 Millionen CO2-Äuivalent. Mit der neuen Verordnung soll im Bereich der Landnutzung eine Einsparung von 310 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden. Dies entspricht fast 40 Prozent mehr.

Die Bundesregierung hat die Vorgabe der EU auf Deutschland herabgebrochen und im Herbst 2023 entsprechende Maßnahmen beschlossen: „Die Schwerpunkte der Klimaschutzanstrengungen in der Land- und Forstwirtschaft liegen darin, Emissionen zu mindern – und Ressourcen effizienter einzusetzen und damit insgesamt noch nachhaltiger zu produzieren. Außerdem sollen die Kohlenstoffspeicherpotenziale der Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.“

Die Klimaschutzmaßnahmen im Einzelnen (BMEL):

  1. Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen, Verbesserung der Stickstoffeffizienz
  2. Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen
  3. Ausbau des Ökolandbaus
  4. Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung
  5. Energieeffizienz in der Landwirtschaft
  6. Humuserhalt und -aufbau im Ackerland
  7. Erhalt von Dauergrünland
  8. Schutz von Moorböden, einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten
  9. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
  10. Nachhaltige Ernährungsweisen einschließlich Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung der Bundesverwaltung

Auswirkungen auf Lebensmittelproduktion und -versorgung

Beabsichtigt ist, die Versorgung mit Lebensmittel durch weniger Verschwendung zu verbessern. Die Lebensmittelabfälle sollen bis 2030 auf allen Ebenen halbiert werden. Gleichzeitig starten Kampagnen, die mehr nachhaltige und klimafreundliche Ernährung zum Ziel haben.

Begleitet werden diese Maßnahmen von umfangreichen Bestandserhebungen (Boden- und Waldzustandserhebungen). Hierdurch erwartet sich die Politik Hinweise auf weitere klimafreundliche Handlungsanweisungen.

Export der Landnutzung?

Extensivere Bewirtschaftung und Flächenstilllegungen reduzieren die heimische Produktion von Lebensmittel. Inwieweit der Lebensmittelimport ansteigt, war bisher nicht Thema der Untersuchungen. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine weniger intensive Produktion von Lebensmittel, den Import (netto) ansteigen lässt. Dies hätte zur Folge, dass in anderen Ländern die Landnutzung ansteigt

Und damit wäre global nichts gewonnen. Es steht sogar zu befürchten, dass gerade die Urwaldrodung befeuert wird mit all seinen negativen Folgen.

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