Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energie-Gesetzes eingeführt. Mit dieser Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Sie wird auf das sogenannte EEG-Konto einbezahlt. Netzbetreiber erhalten aus diesem Konto die Vergütungen an die EEG-Anlagenbetreiber abzüglich der Erlöse von EEG-Strom an der Strombörse.
Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die EEG-Umlage für die Stromkunden abgeschafft. Die Gelder für das EEG-Konto muss der Bund beisteuern. Das EEG-Konto weist zum Ende des Jahres 2023 nur noch einen Bestand von unter einer Mrd. Euro auf.
Entwicklung des EEG-Kontos
Blieb die EEG-Umlage bis zum Jahr 2007 noch unter 1 ct/kWh für die Stromkunden, so stieg sie bis zum Jahr 2014 auf über 6 ct/kWh. Trotz staatlicher Eingriffe blieb die EEG-Umlage dann bis 2021 auf einem Niveau zwischen 6 und 7 ct/kWh. 3)
Als erneute deutliche Steigerungen drohten, hat die Bundesregierung im Jahr 2022 beschlossen, die EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 auf null abzusenken. Die Finanzierung sollte über den „Energie- Und Klimafonds“ (EKF) erfolgen. Als Zuschuss für das Restjahr 2022 ging der Bund von 6,6 Mrd. Euro aus.
Auf Grund der sehr hohen Gas- und damit verbundenen Strompreisen im Sommer 2022 stieg das EEG-Konto aber wider Erwarten auf bis zu 18 Mrd. Euro an. Trotz fallende Börsenstrompreise im Herbst 2022 waren die Netzbetreiber im Herbst 2022 noch sehr optimistisch wie nachstehender Bericht zeigt.
Aus Solaraserver vom 14.10.2022: „Im kommenden Jahr rechnen die Übertragungsnetzbetreiber für das EEG-Konto mit einem Milliardenüberschuss. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, erwarten sie konkret ein Plus von 3,6 Mrd. Euro. Die Übertragungsnetzbetreibern geben den Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr jährlich auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Im kommenden Jahr erwarten sie, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Hintergrund für den auf dem EEG-Konto erwarteten Milliardenüberschuss sind die sehr hohen Strompreise. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.“
Strompreise normalisieren sich im Jahr 2023
Im Gegensatz zu den Erwartungen der Branche normalisierten sich die Börsenstrompreise in 2023 sehr rasch. Damit fielen auch die Einnahmen des EEG-Kontos deutlich. Zum Ende 2023 waren dann nur noch knapp eine Mrd. Euro im Umlagen-Topf.
Dies bedeutet, dass bei gleichbleibender Entwicklung im Jahr 2024 der Bund aus dem EKF (oder dem Bundeshaushalt) mindestens 10 Mrd. Euro zuschießen muss.
Erste Befürchtungen gehen dahin, dass im Laufe des Jahres über die Bezuschussung von neuen EEG-Anlagen nachgedacht werden muss.
Meinung
Der „Zick-Zack“-Kurs der Bunderegierung geht weiter. Anhebung der Vergütungen bei EEG-Anlagen um bis zu 25 Prozent haben zu einem deutlichen Installationsschub im Jahr 2023 z.B. bei PV- und Windanlagen geführt. Dies ist einerseits sehr erfreulich. Bei der Finanzierung (die dann indirekt vom Bund erfolgen muss) werden sich dort erhebliche Probleme aufgrund der Haushaltslage auftun. Erste Konsequenz war allgemein schon die Streichung der Zuschüsse von 5,5 Mrd. Euro für den Netzausbau. Dieser bescherte den Stromlieferanten bzw. Stromkunden eine Erhöhung der Netzentgelte von etwa 3 ct/kwh. (rm)
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Die Vorsitzende des Bundesverbandes Erneuerbare Energien Peter schlägt eine Änderung bei der EEG-Förderung vor: „… Auch eine Reform der Förderstruktur ist unerlässlich, wie vom BEE seit Jahren gefordert. Andernfalls wäre der Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgrund mangelnder Betriebswirtschaftlichkeit begrenzt. Um dies zu vermeiden, ist die bisherige Zeitförderung über 20 Jahre in eine Mengenförderung umzustellen. Das würde auch die Differenzkosten senken”, so Peter. https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/entwicklung-des-eeg-kontos-erfordert-eine-reform-des-foerdermodells