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Energiepreisbremse - Verlängerung?

Energiepreisbremse – scharfe Kritik von Praktikern

Das Gesetz für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse – kurz Energiepreisbremse – ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie sollte bis April 2024 gelten. Da die rechtlichen Voraussetzungen immer noch nicht gegeben sind, haben der VKU und der BDEW vor einigen Tagen scharfe Kritik am BMWK geübt. Anlass war ein Beschluss der Bundesregierung von Mitte Oktober, die Energiepreisbremse bis Ende März 2024 zu verlängern.

Energiepreisbremse – wie kam es dazu

Die Bundesregierung erklärt Ende 2022 hierzu: „Mit den Preisbremsen und den Härtefallhilfen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar.

Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaussteigen. Die Finanzierung erfolgt aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützen alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime, soziale und kulturelle Einrichtungen.“ 

Probleme bei der Einführung

Schon der Beschluss Ende 2022 sah das Problem der Umsetzung. Daher wurde die Energiepreisbremse mit Stichtag 1. März eingeführt, wobei eine Rückrechnung zum 1. Januar durchgeführt werden musste. Schon dies stellte die Energieversorger vor erhebliche Probleme. So konnten viele Abrechnungen erst im Laufe des Jahres für die Kunden erstellt werden. Die Stadtwerke München teilte im Juli 2023 mit : „Die Umsetzung der Energiepreisbremse hat sich bei den SWM leider stark verzögert. Darüber haben die SWM mehrfach und über viele Kanäle (Pressemitteilungen, Kundenzeitung, Newsletter, Website, Social Media) informiert. Grund dafür: Zur individuellen Information der rund 1 Million betroffenen Kund*innen in rund 200 Tarifkonstellationen mussten die IT-Systeme neu programmiert und jeder Sonderfall geklärt werden. Dies hat auch zu Verzögerungen bei den Abrechnungen geführt.“

Nun scharfe Kritik von Praktikern

Der neuerliche Verlängerungsbeschluss stellt die Lieferanten von Energie nun abermals vor erhebliche praktische Probleme. 

So teilte der Bundesverband Deutschland der Energie- und Wasserwirtschaft (BVEW) mit: „Nicht akzeptabel ist jedoch, dass noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden. Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben es mit enorm hohem Aufwand übernommen, die Preisbremsen für den Staat umzusetzen. Das ist nicht die originäre Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen.

Für eine Verlängerung der Preisbremsen müssen die Abrechnungssysteme von über 1.000 Lieferanten bis zum 1. Januar 2024 entsprechend angepasst werden. Das ist nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar. Was sich nicht wiederholen darf, ist eine chaotische Situation wie Ende letzten Jahres, als die Energieversorger zur Umsetzung der hochkomplexen Preisbremsen innerhalb kürzester Zeit durch aufwändige Umstellungen der IT-Systeme Abrechnungsverfahren für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft organisieren mussten. Nur dem extrem hohen Engagement der Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehme ist es zu verdanken, dass die Entlastungsmaßnamen der Bundesregierung tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ankamen.

Während wir im uns im vergangenen Jahr in einer Krisensituation befunden haben, wäre in diesem Jahr genügend Zeit für eine frühzeitige Entscheidung und planvolle Umsetzung der Fortführung der Preisbremsen gewesen. Der BDEW hat die Bundesregierung bereits seit Juni immer wieder aufgefordert Klarheit zu schaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Energieversorger heute, Ende Oktober, noch immer auf eine verbindliche Aussage der Bundesregierung warten und nicht wissen, wie sie die Abrechnung ihrer Kundinnen und Kunden in gut zwei Monaten gestalten sollen.

Auch der VKU moniert

Der Vorsitzende des Verbandes der Kommunalen Unternehmen VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte:

„Die Pläne für eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen sind unrealistisch und so nicht umsetzbar. Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen. Deshalb sind wir für ein Auslaufen der Preisbremsen, wie geplant, zum 31. Dezember 2023.

Die Verlängerung durch den Bundestag kann erst Mitte Dezember erfolgen. Erst dann können die Stadtwerke mit der Umsetzung starten, für die sie nur zwei Wochen Zeit haben. Und so wie es aktuell aussieht, auf Basis unklarer und unvollständiger Vorgaben.

Für eine Verlängerung ist es außerdem erforderlich, dass auch die europarechtliche Grundlage für diese Maßnahme von der Europäischen Kommission verlängert wird. Konkret muss sie noch die beihilferechtliche Genehmigung für den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine erteilen. Offen ist unter anderem, zu welchen Bedingungen die Kommission eine Verlängerung zulässt.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Winter zeigen: Alle Informationen zu den Energiepreisen ab Januar 2024 hätten den Energieversorgern spätestens Mitte Oktober vorliegen müssen, um die notwendigen Informationen fristgerecht für Kunden vorbereiten zu können.

Stattdessen soll nun kurzfristig und ohne Not eine Verlängerung durchgedrückt werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung der Bundesregierung noch bis zum nächsten Frühjahr vor zu hohen Belastungen geschützt werden müssen, dann sollte nicht zugleich eine Mehrbelastung durch eine höhere Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen zum Jahresanfang beschlossen werden.

Stattdessen regt der VKU für diesen Fall an, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen im Frühjahr 2024 zeitgleich mit dem Ende der Energiepreisbremsen auslaufen sollen.

Die Energieversorger haben im vergangenen Winter mit der Umsetzung der Preisbremsengesetze in einer Krisensituation kurzfristig und mit hohem Aufwand eine staatliche Aufgabe übernommen. Das darf zu keinem Dauerzustand werden.“


Meinung

Die Erklärungen von KU und VDEW belegen eine chaotische Vorgehensweise des BMWK. Gut gemeint, aber schlecht gemacht! Eine Zustimmung der EU hätte schon längst eingeholt werden müssen, bevor die Bunderegierung eine Verlängerung beschließt. Die Umsetzung sit von den Versorgungsbetrieben für die Bürger nicht vernünftig umzusetzen!

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