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Klimaschutz – Sofortprogramm 2022

Im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klimaschutzpolitik hat die große Koalition im Mai 2021 ein „Sofortprogramm 2022“ beschlossen. Hierbei sollen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden und der Ausstieg aus fossilen Energieträgern rasch erfolgen. Um dies zu erreichen, hat die Bundesregierung zusätzlich acht Milliarden Euro bereitgestellt.

Die neue Bundesregierung erarbeitete im Frühjahr 2022 einen neuen Entwurf für dieses Sofortprogramm. Hierbei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket für alle Sektoren, die sich auf die Treibhausgasemissionen auswirken. Insbesondere betrifft dies die Bereiche Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft.

Noch Diskussionsbedarf bei der Regierung

Dieses umfassende Paket konnte aber nicht wie geplant noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden, da noch Differenzen zwischen den Koalitionspartnern bestehen. Auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe (Bundes-Klimaschutzgesetz §8, Absatz 1), die bei Verfehlung der Klimaziele in bestimmten Sektoren bis 13.07. des jeweiligen Jahres, Nachbesserungen darstellen müssen, haben das Bau- und das Verkehrsministerium eigene Sofortprogramme vorgelegt.

Das Bundesverkehrsministerium setzt u.a. auf

  • Aufbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
  • Ausbauoffensive Radverkehr zur Verbesserung der Radinfrastruktur
  • Ausbau- und Qualitätsoffensive Öffentlicher Personennahverkehr

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen plant in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Klimaministerium in seinem Sofortprogramm u.a.

  • Novelle des Gebäude-Energiegesetzes (GEG): Hierbei müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Neubaustandard soll bis 2024 an den EH40-Standard angeglichen werden.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes ab 2045.
  • Initiative öffentlicher Gebäude zur Erhöhung der Sanierungsrate
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
  • Zukunft Bau- und Modellvorhaben für Innovationen im Gebäudebereich zur Förderung von Modellvorhaben, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Hierbei sollen vorwiegend fossile Wärmenetze auf erneuerbare Energien umgestellt werden
  • Gesetz für kommunale Wärmeplanung (KWP): Die Umsetzung ist noch offen.
  • Aufbauprogramm und Qualitätsoffensive Wärmepumpe
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme
  • Energieeffizienzgestz (EnEfG): Hierbei soll ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden

Fazit: Der Entwurf des umfassenden Sofortprogramms 2022 mit etwa 100 Seiten wird also hier durch zwei sektorale Gesetze mit ebenfalls sehr umfänglichen Gesetzesvorschlägen „angereichert“. Es stellt sich schon die Frage, wer sich hier noch auskennt?

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