m 15. Juni 2023 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ in Verbindung mit den „Leitplanken“ zum Gebäudeenergiegesetz in 1. Lesung beraten. Ein Novum, da nicht mehr über den Gesetzentwurf direkt, sondern in Verbindung mit den sogenannten Leitplanken der Ampel-Regierung diskutiert und beraten wurde.
Harsche Kritik von der Opposition und vieler Verbände zum Verfahren und zum Inhalt des Gesetzes waren die Folge.
Die Debatte
Robert Habeck verteidigte den Gesetzentwurf und die Leitplanken mit dem Hinweis, dass „Politik die Kunst des Möglichmachens sei“. Die Ampel versuche die Möglichkeiten zu erweitern auch im Spannungsverhältnis des sachlich Notwendigen, der politischen Zielsetzungen und der gesellschaftlichen Spannungen.
Die Union kritisierte den Gesetzentwurf harsch, da er durch die Leitplanken der Gesetzentwurf zur Farce geworden sei. Den Gesetzentwurf, der üblicherweise Diskussionsgrundlage für eine Debatte im Bundestag und der Expertenanhörung sei, gibt es nicht. Ein geordnetes Verfahren sei dringend nötig. Die Bauministerin Geywitz entgegnete, dass schnelles Handeln von Nöten sei, um bis 2045 klimaneutral zu sein. Die FDP wies darauf hin, dass „der Fokus des ursprünglichen Gesetzentwurfes falsch gewesen sei“.
Die Leitplanken
Als wesentlich gegenüber dem Gesetzesvorschlag ist der Punkt 1:
„In Deutschland wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.
a. Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt,
● gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
● dürfen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
● In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024.“
Damit erhält die „Kommunale Wärmeplanung“ eine zentrale Rolle! Dies ist aber in einem weiteren Gesetz festzulegen.
Ein weiterer Punkt lautet: „Private und öffentliche Gebäude werden gleichbehandelt.“ – Dies bedeutet doch, dass im bisherigen Gesetzestext, öffentliche Gebäude vom Gesetz nicht erfasst waren.
Meinung
Die Art und Weise, wie das Heizungsgesetz durch das Parlament gepeitscht werden soll, ist fürwahr ein Novum. Fehler und bürokratische Aufwände sind vorprogrammiert. Gerade bei einem so zentralen Thema, dass die meisten Menschen in Deutschland bewegt, ist eine klare Konzeption notwendig. Unverständlich ist insbesondere, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf die öffentlichen Gebäude ausgenommen waren. Damit hätten die öffentlichen Gebäude keine Vorbildfunktion erfüllt. Unfassbar!
Also: Zuerst die Wärmepläne verabschieden und dann die gesetzlichen Grundlagen mit sozialer Abfederung verabschieden. – Ein weiterer Punkt einer konzeptionslosen Klimaschutzpolitik! (RM)