You are currently viewing Osterpaket oder Oster-Ei?

Osterpaket oder Oster-Ei?

Am 7. Juni hat der Bundestag und am 8. Juni der Bundesrat das sogenannte „Osterpaket“ beschlossen. Laut Bundesregierung ist dies die „größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten“. Hinsichtlich des Umfangs von 593 Seiten trifft dies zu. Es ist damit viermal umfangreicher als das letzte Gesetzespaket vom letzten Jahr. Es beinhaltet fünf Novellen:

  • EEG mit neuen Ausbau- und Mengenpfaden und mit Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
  • Windenergie-auf-See-Gesetz mit Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Offshore-Wind und mit Beschleunigung des Ausbaus
  • „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ mit Bereitstellung von zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie. Hierzu werden Änderungen des BauGB vorgenommen
  • Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren mit einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Netzausbaubeschleunigung (EnWG) im Energiewirtschaftsgesetz für Übertragungs- und im Verteilnetz

Zwei Novellen zur Stärkung der Vorsorge

Die erste Novelle befasst sich mit der Einsparung von Gas, um Gaskraftwerke aus dem Markt zu drängen. Die zweite Novelle zur Änderung des Energie-Sicherungsgesetzes (EnSiG) erweitert den „Instrumentenkasten“, um auf eine Zuspitzung auf dem Gasmarkt vorbereitet zu sein. Ziel hierbei ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten bei Gas so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern, so die Bundesregierung.

Änderungsantrag der Unionsfraktionen

Die Unionsfraktionen haben hierzu einen umfangreichen Antrag „Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien – Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen“ vorgelegt. Damit sollen alle Potenziale bei Sonne, Wind, Bioenergien, Wasserkraft und Tiefengeothermie besser genutzt werden. Es dürfen keine erneuerbaren Energien ausgebremst werden, wie es bei Wasserkraft versucht wurde und bei Bioenergien beschlossen wurde. Gleichzeitig wird betont, dass eine Steigerung der sicherer Energien vor Ort oberste Priorität haben muss.

Kritik von Verbänden und Interessenvertretern

Neben viel Lob von Interessenvertretern der Solar- und Windbranche z.B. für höhere Vergütungssätze von EEG-Strom und höheren Ausbauzielen zum Osterpaket gab es auch eine Reihe von Kritikpunkten:

  • Ausbauhemmnisse für dezentrale Bürgerenergien bleiben bestehen
  • Die Novelle ermöglicht nicht, die gesteckten Ausbauziele zu erreichen
  • Versorgungssicherheit wird zu wenig bedacht. Der Netzausbau hinkt hinter den Ausbauzielen deutlich hinterher.
  • Potenziale der KWK für sichere Strom- und Wärmeversorgung werden verschenkt
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist nicht erkennbar

Grundsätzlich wird insbesondere von der Union bemängelt, dass die Potenziale der Bioenergien verschenkt werden. Diese könnte als speicherbare Energie einen Ausgleich zu den volatilen Energieträgern herstellen und zu einer sicheren Stromversorgung beitragen.

Nach Meinung einiger Interessenvertreter muss im „Herbstpaket“ (nicht mehr „Sommerpaket“ wie von Habeck angekündigt) einiges nachgebessert werden.

Schreibe einen Kommentar