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Grüner Wasserstoff – EU behindert Markthochlauf

Grüner Wasserstoff als klimaneutrales Gas stellt einen wichtigen Baustein der europäischen Initiative „Fit-for-55“ dar. Ende 2021 stellte die EU den zweiten Teil ihrer Initiative vor, der einen Schwerpunkt auf grünen Wasserstoff legt. Hierbei ist ein Ziel, den Gasmarkt zu dekarbonisieren. Parallel hierzu hat die EU vor kurzem einen „Delegierten Rechtsakt“ zu flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen vorgelegt, der auch Wasserstoff betrifft. Dieser Rechtsakt wird von Fachverbänden und Wissenschaftlern kritisch gesehen.

Was besagt dieser Delegierte Rechtsakt?

Die wesentlichen Punkte betreffen u.a.:

  • Grüner Wasserstoff gilt nur dann als „grün“, wenn er aus EE-Quellen – ausser Biomasse – hergestellt wird.
  • Vorgaben für die Wasserstofferzeugung aus Strom von Erneuerbaren Energien (EE) hinsichtlich einer zeitgleichen Erzeugung von EE-Strom und Produktion von Wasserstoff.
  • Neuerrichtung von EE-Anlagen für die Produktion von Wasserstoff ab 2027. Dies soll die Zusätzlichkeit von EE-Strom sicherstellen. Die EE-Anlagen dürfen nicht an das Stromnetz angeschlossen sein. Ausnahmen bestehen in „Gebietszonen“ mit einem EE-Stromanteil von mindestens 90%.

Welche Kritikpunkte?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert Kritik hierzu. Die vorgeschlagenen Kriterien seien so streng, dass sie die Entstehung eines liquiden Wasserstoffmarkts erheblich ausbremsen oder gar verhindern könnten. „Es ist verständlich, dass die EU-Kommission sicherstellen möchte, dass mit dem für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff steigenden Bedarf an erneuerbarem Strom auch der Zubau von entsprechenden Erzeugungskapazitäten einhergeht“, so der BDEW.

RWE schreibt hierzu in einer Pressemitteilung: „Problematisch ist auch der Vorschlag, dass Elektrolyseure immer nur dann Wasserstoff produzieren dürfen, wenn nahezu zeitgleich auch Strom aus diesen neuen Windparks und Solaranlagen erzeugt wird. Diese zeitliche Korrelation führt dazu, dass Elektrolyseure bei jeder längeren Flaute stillstehen. Das macht den Betrieb und damit den Wasserstoff unnötig teuer und eine kontinuierliche Lieferung an die Industrie nahezu unmöglich.“

Noch deutlicher wird die Wirtschaftsweise Prof. Veronika Grimm in einem Twitter-Beitrag:
„Was tut man stattdessen? Man macht alles furchtbar kompliziert. Die einen, weil sie glauben, sonst bekommen die „fossilen Konzerne“ einen Fuss in die Tür. Die anderen, weil sie lieber eine All-Electric Society (ohne Industrie?) wollen. Beispiel: die jüngsten „Delegated Acts“, die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Das wirkt wie ein Instrument, das den H2-Hochlauf verhindern soll. Etwas zugespitzt: Hätten die Chinesen bei der Ausgestaltung mitreden können, hätten sie sich sehr für diesen Entwurf eingesetzt, um die Konkurrenz auf Jahre lahmzulegen.

Damit verspielt Deutschland und Europa ihren technischen Vorsprung im Anlagenbau bei Produktion und Verarbeitung von grünem Wasserstoff.

Vorschläge für einfache Reglungen um einen schnellen Markt- und Technologie-Hochlauf im Bereich Wasserstoff zu ermöglichen liefert z.B. die „Leopoldina

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