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Strom- und Gaspreisbremse?

Gas- und Strompreisbremse – Bremswirkung?

Eine Gas- und Strompreisbremse soll die Bürger vor den teils drastischen Preiserhöhungen bei Strom- und Gasbezug entlasten. Hierzu hatte die Bundesregierung im Sommer einen „Expertenkommission Gas und Wärme“ beauftragt, Vorschläge für die Entlastung der Gaskunden bei krisenbedingten Preissteigerungen zu erarbeiten. Die Vorschläge flossen im Wesentlichen in die Gesetzgebung ein. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Bremswirkung.

Die Gaspreisbremse

Neben der Einmalzahlungen für den Dezember („Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember“) sollen die Haushalte sowie kleinen und mittleren Unternehmen ab März 2023 für 80% ihres Verbrauches im Jahr 2022 einen „Gaspreisdeckel“ von 12 ct/kWh garantiert bekommen. Diese Entlastung gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Der restliche Verbrauch ist nach dem tatsächlichen Verbrauch zu bezahlen, damit Sparanreize erhalten bleiben.

Die Strompreisbremse

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich wie die Gaspreisbremse. Ziel ist auch hier, die Verbraucher vor extrem hohen Energiekosten zu schützen. Der „Preisdeckel“ gilt auch hier bis zu 80% des Vorjahresverbrauches. Der garantierte Bruttopreis hierfür beträgt 40 ct/kWh Strom. Verbräuche über diesen 80% unterliegen den Stromabnahmeverträgen. Somit soll der Anreiz zum Stromsparen bestehen bleiben.

In der Ausarbeitung der Gesetzesvorhaben gibt es eine Reihe von weiteren Regelungen. So z.B. für größere Abnehmer in der Industrie und Gewerbetreibenden. Auch für Notfälle bei Haushaltungen und Gewerbe sind Lösungen vorgeschlagen. 

Viele Preiserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt

Besondere Diskussion hat der Abschnitt in den Gesetzen verursacht, der sich mit „ungerechtfertigte Preiserhöhungen“ befasst. Hierbei müssen die Versorger die Notwendigkeit der Preiserhöhungen nachweisen. Die Überwachung der Preiserhöhung auf deren Rechtmäßigkeit obliegt dem Kartellamt. Diese Regelung greift auch schon bei den angekündigten Preiserhöhungen zum Januar 2023. Hier befürchtet der Gesetzgeber, dass durch diese Preiserhöhungen der Staat missbräuchlich zur Kasse gebeten wird.

Es wird in den nächsten Tagen spannend werden, welche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat in die vorgelegten Entwürfe der Bundesregierung einfließen werden.


Meinung

Angesichts de krisenhaften Entwicklungen am Energiemarkt mit ihren drastischen Preiserhöhungen ist der Schutz der Haushalte und Betrieb vor finanzieller Überlastung nachvollziehbar. Den Sorgen der Menschen muss eine Perspektive geboten werden.

Ob aber diese beiden Gesetze aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimafragen, deren Entwürfe vom 25.11.2022 ein Volumen von beinahe 300 Seiten haben, der richtige Weg sind, lässt doch Zweifel aufkommen. Der Wunsch nach möglichst gerechter Ausgestaltung und gleichzeitiger Verhinderung von Missbrauch der Gesetze darf nicht zu einem „Bürokratiemonster“ ausarten. Dies schmälert das Vertrauen in die beabsichtigten Entlastungen und begünstigt sogar die missbräuchliche Ausnutzung der Vorschriften.  – Ob das Kartellamt ihrer Überwachungspflicht nachkommen kann, darf ebenfalls bezweifelt werden. Und die Umkehr der Beweislast wird die Energieanbieter eher von zukunftsträchtigen Schritten abhalten, da sie bei solchen Gesetzen dann eher auf Vorsicht bedacht sein werden.

Wird die Strom- und Gaspreisbremse so zu einer Bremse für die gesamte Energiebranche? Werden noch notwendige Einsparungen erzielt?

(mr)

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