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Expertenrat für Klimafragen - Bericht vom 4.11.2022

Zielerreichung im Klimaschutz fraglich

Der Expertenrat für Klimafragen urteilt in seinem aktuellen Bericht: „Generell reichen die bisherigen Emissionsreduktionsraten bei Weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren.“ Dies bedeutet, dass in den nächsten 8 Jahren die Menge an eingesparten Treibhausgasemissionen doppelt so groß sein muss als in den letzten 10 Jahren.

Woran hakt´s?

In den Jahren 2000 bis 2021 hat eine Treibhausgas(THG)-Minderung von 27% stattgefunden. Hierbei haben folgende Faktoren einer stärkere Minderung entgegengewirkt:

  • Die steigende wirtschaftliche Entwicklung allgemein,
  • mehr Wohnungen bzw. größere Wohnflächen pro Person oder
  • gestiegene Transportleistungen

Hierbei handelt es sich in Teilen um sog. „Rebound“-Effekte, d.h. Einsparungen pro qm Wohnfläche bzw. pro gefahrenen Kilometer werden durch ein mehr an Wohnfläche bzw. gefahrenen Kilometern geschmälert.

Fazit des Expertenrates für Klimafragen (ERK)

Auf Grund der Erfahrungen der letzten 20 Jahre stellt der ERK die Frage in den Raum, ob nicht ein Paradigmenwechsel notwendig sei. Als wirksames Mittel für die Erreichung der Klimaziele sieht der ERK in diesem Zusammenhang eine „harte Begrenzung zulässiger Emissionsmengen“. Dies bedeutet in Konsequenz, dass die einzelnen Sektoren und folglich die einzelnen handelnden Unternehmen und Personen ein bestimmtes Kontingent an THG-Emissionen nicht überschreiten dürfen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme – Stopp für Fahrten, Heizungen, Produktion etc. falls die Kontingente verbraucht sind – muss dann die Politik sozial und gerecht regeln und abfedern.


Aufgaben des Expertenrates für Klimafragen

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2020 eingerichtetes, unabhängiges Gremium. Es prüft die Erreichung der Klimaziele und erstellt alle zwei Jahre einen Bericht. Hierbei stellt sie insbesondere auf die Zielerreichung der angestrebten Klimaziele der Bundesregierung ab und stellt diese in einer Risikobewertung dar. Die Risikobewertungen für Zielverfehlungen können auch auf Sektoren und auf bestimmte Anlässe erfolgen (z.B. Verkehr und Bauen im Sommer 2022).
Der Expertenrat besteht aus fünf Mitglieder. Ihm arbeitet eine Geschäftsstelle mit einem wissenschaftlichen Stab zu.
Zitat aus Gutachten: „Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) 2019 legt fest, dass der Expertenrat für Klimafragen (ERK) insbesondere das Erreichen der Sektorenziele prüft und Stellung zu wichtigen klimapolitischen Maßnahmen nimmt. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2021 kam zu den bereits in der Erstfassung aus dem Jahr 2019 festgelegten Aufgaben des Expertenrates für Klimafragen eine weitere Aufgabe hinzu (§ 12 Abs. 4 KSG): „Der Expertenrat für Klimafragen legt erstmals im Jahr 2022 und dann alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends bezüglich der Jahresemissionsmengen und Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach diesem Gesetz vor.“ Dieser Aufgabe kommt der Expertenrat mit diesem Gutachten nach.“


Meinung:

Der Vorschlag des ERK, Emissionsziele durch Festlegung von THG-Emissionsmengen einzuhalten, klingt für sich genommen logisch. Die Konsequenz – Produktionsstopp, Heizung kalt oder Auto stehen lassen, falls THG-Budget aufgebraucht ist, scheint mir politisch aber nicht handhabbar zu sein. – Ein typischer fall von „Probleme auf andere schieben“.

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