In seiner aktuellen Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung stellt der Expertenrat für Klimafragen (ERK) zusammenfassend fest: „Große Anstrengungen und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig“.
In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Das Klimaschutzprogramm enthält wichtige Neuerungen, insbesondere in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr. Die Maßnahmen zielen allerdings vorrangig auf diejenigen Handlungsfelder zur Treibhausgasminderung ab, die bereits in der Vergangenheit bearbeitet wurden. … Aus Sicht des Expertenrats fehlt ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen.“
Unzureichender Minderungsanspruch
Mit dem aktualisierten Klimaschutzgesetz (KSG) und dem überarbeiteten Klimaschutzprogramm vom Juni 2023 hat sich die Bundesregierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Damit soll sich die kumulierte Lücke zum KSG-Zielpfad für die Jahre 2021 bis 2030 bis auf rund 200 Mt CO2-Äquivalente verringern. Diesen Minderungsanspruch hält der ERK als unzureichend. Zudem bemängelt der ERK, dass die Bundesregierung nicht erläutert, wie die verbleibende Differenz zu den KSG-Zielen geschlossen werden soll.
Unzureichende Datengrundlage
Besondere Kritik übt der ERK daran, dass er zwar „umfangreiche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage“ erhalten hat. Eine Bestätigung der von der Bundesregierung genannten Minderungswirkung des Programms ist dem ERK daher nicht möglich. „Eine Plausibilisierung auf Basis des Entwurfs des neuen Projektionsberichts sowie weiterer Unterlagen zeigt erhebliche Unschärfen und Unsicherheiten. Der Expertenrat geht davon aus, dass selbst nach vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms eine größere Lücke als die von der Bundesregierung ausgewiesene verbleibt.“
Und weiter: „Hans-Martin Henning führt aus: „Bei etlichen Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung zwischen der Realität und den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch. Die erwartete Gesamtminderung wird daher vermutlich überschätzt.“ Zudem bleibt das Klimaschutzprogramm auch wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück.“
Schlüssiges Gesamtkonzept fehlt
Der ERK ist sich bewusst, dass die Erreichung der Zielvorgaben des KSG sehr großer Anstrengungen erfordern. Gerade aus dieser Sicht sei ein „zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen“ von Nöten.
Kritik an Klimalücke der Regierung
Wie die Tagesschau berichtet, sehen eine Reihe von „Umweltschutzverbänden“ ihre Kritik an zu geringen und wenig ambitionierten Maßnahmen der Bundesregierung bestätigt. Sie sprechen von „Pseudo-Klimaschutz“, „fortgesetzten Rechtsbruch beim Klimaschutz“ oder „vernichtendes Urteil“. Insbesondere das Aufgeben der Sektorenziele erfährt harsche Kritik bis hin zu Opposition.
Meinung:
Es ist unbestreitbar, dass die Vorgängerregierung Merkel auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom Frühjahr 2021 angepasste Ziele vorgegeben, aber diese Ziele nicht mit geeigneten neuen Maßnahmen unterlegt hat. Die Ampel-Regierung und ihr Wirtschaftsminister haben das fehlen der Maßnahmen 2021 kritisiert. Nach ihrem Regierungsantritt haben sie aber die von ihnen schon früher geforderten Ziele nur sehr bedingt im Visier. Ja, ohne schlüssiges Konzept besteht die Gefahr, dass viel Zeit und Geld in unkoordinierte Einzelmaßnahmen versickern. (rm