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Gebäudeheizung von früher

Gebäudeenergiegesetz – Beschluss mit Verdruss

Der Bundesrat hat am 29. September das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Damit kann es am 1.1.2024 in Kraft treten. Der Bundestag hatte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8.9.2023 beschlossen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass künftig alle neu eingebauten Heizungen auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Wesentliche Regelungen

Ab wann gilt das Gesetz für welche Bereiche (Infoseite der Bundesregierung): „Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028.“

Förderung

Zur Förderung schreibt die Bundesregierung: „Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.“ Die Finanzierung muss noch geklärt werden.

Pelletsheizungen

Lange wurde über den Einsatz von Biomasse, insbesondere in Form von Pelletsheizungen debattiert. Hier greift der §71g des GEG. Im Regierungsentwurf waren noch zusätzliche Anforderungen wie Einbau eines Pufferspeichers, Zusatzheizung durch Solarthermie oder elektrische Warmwasserbereitung und neue Einbauten zur Staubemission vorgegeben. Diese sind im finalen Entwurf gestrichen worden. Gleichzeitig wird auf die EU-Verordnung 2023/1115 vom 23.05.2023 verwiesen (Einsatz von Rohstoffen aus dem Wald).


Meinung

Über kaum ein Gesetz wurde in den letzten Jahren derart kontrovers und hitzig gestritten wie über das Gebäudeenergiegesetz. Kein Wunder, da es sowohl Hauseigentümer als auch Mieter betrifft.

Nachvollziehbar scheint mir die 65-Prozent-Regel. Hier hätte man von Anfang an aber nicht „Erneuerbare Energien“, sondern „Regenerative Energien“ benennen sollen. Damit wären z.B. Biomasse eingeschlossen und der Fokus nicht nur auf Wärmepumpen gelegt worden. Dies hätte vieles an Emotionen verhindert. Aber vermutlich ist die Fixierung auf Erneuerbare Energien bei der Ampel systemimmanent. Zu bedenken ist auch, dass Pelletsheizungen kaum einen fossilen Fußabdruck erzeugen, wohingegen Wärmepumpen beim deutschen Strommix einen fossilen CO2-Abdruck erzeugen, der jährlich bei einer Tonne und mehr liegen kann. 

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