Energieeffizienzgesetz – ein Industriekiller?

Das Energieeffizienzgesetz legt laut BMWK die Ziele für die Senkung des Energieverbrauches fest. Diese Ziele entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 ergeben. Dabei soll die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen, indem dort konkrete Einsparvorgaben definiert sind.  Die Regelungen im Überblick Energieeffizienzziele: Reduzierung des Endenergieverbrauches bis 2030 um mehr als 550 TWh. Berichtspflichten sorgen gegebenenfalls für eine Nachsteuerung der Zielerreichung. Energieeinsparpflichten von Bund und Länder:…

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